|
STAATSBEIHILFEN
Um den Beitritt zur Immobiliareigenschaft zu vereinfachen, die für die Wohnung für sauberes Bedürfnis bestimmt ist, das sich im Großherzogtum befindet, stellt der luxemburgische Staat sie eine ganze Reihe direkter oder indirekter Maßnahmen und Beihilfen zur Verfügung:
Welches sind sie?
- Wichtige finanzielle Beihilfen:
- Konstruktionsprämie,
- Erwerbsprämie,
- Sparprämie (Maximum 5.000 €),
- Einrichtungsprämie an den Bedürfnissen der physisch behinderten Personen,
- Indirekte Beihilfen:
- Steuerkredit
Seit dem 7. Mai 2002 profitiert jede Person von einem Steuerkredit , das heißt von einem Nachlaß an den Einschreibegebühren von EUR 20.000. - (befestigt an 2 x 20.000. - EUR, wenn zwei gemeinschaftlich aufgedrängte Ehepartner ) lGolde des Erwerbs einer Wohnung zum Zweck persönlicher und wichtiger Wohnung oder eines Konstruktionsgeländes
- Fiskalische Gunst hinsichtlich der Mehrwertsteuer
Um die Wohnungskonstruktion zu stimulieren unterbreitet der Staat die Schaffung und die Erneuerung einer Wohnung zum super-réduit Mehrwertsteuer-Satz von 3%, unter dem Vorbehalt,daß die Wohnung zum Zweck Hauptwohnung betroffen ist. Die großherzogliche Verordnung vom 30. Juli 2002 erlaubt die direkte Anwendung des super-réduit Mehrwertsteuer-Satzes von 3 %. Zu diesem Zweck der Steuerpflichtige, der mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt wurde, muß einen Antrag der Anwendung des super-réduit Satzes auf die Verwaltung der Erfassung und der Gebiete für Genehmigung einreichen. Bei Fehlen einer vorherigen Genehmigung, das Unternehmen stellt in Konto den im allgemeinen anwendbaren Mehrwertsteuer-Satz, und der Eigentümer muß auf das Rückzahlungsverfahren zurückgreifen, um von der partiellen Erstattung der Mehrwertsteuer zu profitieren (Unterschied zwischen dem Satz von 15% und von 3%). Dem Rückzahlungsverfahren unterzogen bleiben die Verkäufe noch nicht betroffener neuer Gebäude, die für den Teil, der am Datum des Abschlußes des notariellen Rechtsgeschäfts vollendet ist, die Lieferungen von Konstruktionsmaterialien und die Rechnungen zu bauenden Verkäufe von Gebäuden, die KEIN EUR 3.000.- überschreiten. Der vom super-réduit Satz resultierende Höchstvorteil kann KEIN EUR 50.000. - durch Wohnung überschreiten.
- Beihilfen in Interessen
- Interessensubvention nach der Bedeutung und die Zusammensetzung Ihrer Einkommen auf einem Betrag maximalen Darlehens von 125.000 EUR, der sich bis zu 25 Jahren ausdehnen kann,
- Zinszuschuß nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder auf einem Betrag maximalen Darlehens von 150.000 EUR.
- Garantie des Staates
- Wenn Sie von einem Sparen mit einer Anfangsmindestablagerung von 240 EUR und eines regelmäßigen Mindestsparens von 290 EUR pro Jahr während mindestens drei Jahren bei nur ein Bankinstitut später rechtfertigen können , der Staat kann Ihnen einen Teil der Sicherheit leisten, die für die Zuwendung Ihres Darlehens notwendig ist (höchstens 30% der Kosten von Immobilienerwerb).
- Kommunale Beihilfen (nach der Kommun):
- Erwerbsprämie,
- Konstruktionsprämie.
Dort haben Sie Recht?
-
Um von diesen Beihilfen des Staates profitieren zu können müssen Sie zwingend die folgenden Bedingungen erfüllen: - Legal im Großherzogtum Luxemburg domiziliert zu haben, nicht Eigentümer oder Nutznießer eines anderen Gebäudes zu sein, - Die Einkommensbedingungen einhalten, die durch die großherzogliche Verordnung vom 17. Juni 1991 festgelegt wurden, - Nicht über ein Vermögen über 7.500 zu verfügen EUR (Index 100), das heißt momentan etwa 44.300 EUR, - Sie aufzufordern, während 10 Jahre wenigstens das Gebäude gekaufte, gebaute oder das bei Strafe der Rückzahlung der betroffenen Beihilfen zu besetzen, umgewandelt wurde.
-
Das Gebäude, für das Sie um das Darlehen ersuchen, muß ihn auch bestimmte Bedingungen erfüllen: Für die Gebäude, die nach dem 10. September 1944 gebaut wurden, gibt es bestimmte Oberflächenbedingungen zu respektieren: - Häuser: Mindestens = 65 m2 Höchstens = 140 m2 - Appartements: Mindestens = 52 m2 Höchstens = 120 m2 - Die Höchstflächen sind, um 16 m2 ausgehend vom dritten unterhaltsberechtigten Kind und unter bestimmten Bedingungen um 20 m2 für jeden lebenden Aszendent im gemeinsamen Haushalt zu steigen, wenn dieser mehr als vier Personen zählt. - Der Saal des Aufenthaltes-Wohnzimmer kann nicht 40 m2 überschreiten.
Die nützlichen Adressen
-
Für jede zusätzliche Auskunft, was diese Staatsbeihilfen betrifft, richten Sie bitte Ihre Anträge an:
|
Ministerium für Wohnung und für Urbanismus Service des Aides au Logement Coin Avenue Gaston Diderich / Boulevard G.D. Charlotte L-1420 Luxembourg Prämien des Erwerbs/Konstruktion, Tél. 478-4861 Subvention/Zinszuschuß, Tél. 478-5559
|
Was die partielle Erstattung der Mehrwertsteuer betrifft kontaktieren Sie bitte: l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines Bureau d'Imposition XII 7 rue du Plébiscite L-2010 Luxembourg Tél.: 44905-1
|
-
Für die kommunalen Beihilfen adressieren Sie direkt an das Sekretariat der Gemeinde, in der Sie beschlossen haben, Ihren Wohnsitz aufzustellen.
|